Podcast-LOCATION Atelier-Studio + Bistro | presserechtlich |

Berlin - Altbezirk Reinickendorf | Sommer- & Wintersaison 

Minimalismus XXL | Idee & Stand  24. April  2024 (c) EFM

1-Raum-Dachgeschoss-Whg. | ca. 35 qm | Balkon mit Markise + Grün-Weitblick +

Balkon Graffiti-Streetart | eigene private Parkraum-Bewirtschaftung | Anlieger-Straße |

BJ ´59 | Landhausstil mit durchgehender Holzboden-Optik & Bricks | Panic-Room |

Refreshment-Room mit Tages- & Nachtlicht | XXL-Regendusche matt schwarz |

Wasserfallarmatur | Kunstpflanzen in Deckenhöhe & Murano-Glassteine |

offene Bistro-Küche mit Sichtschutzoption & Tageslicht | Kaffee- & Teevollautomat |

mit selbst gebackenem ökologischen Brot / handgemachtem Pizzateig + Konfitüre |

Teppanyaki-Anwendung | Weinkühlschrank | Motive "Manhattan N.Y." UV-Fensterfolien |

Kühlung & Raumluftreinigung wie z.B. COVID-19 durch mobiles Klimagerät mit Abluft |

Raum-Verdunklung durch schwere 7x bruno-banani-Vorhänge | Notbett Daunen/Leinen |

46x steuer- & dimmbare OSRAM LED-Lampen GU10 | Akustikpaneele | Room-Service |
24/30/43" HD-DVD/CD/USB-Monitor(e), schwenkbar | TV & Radio on Demand | WLAN |

  Single-Waschmaschine | Reinigungs-, Brandschutz- & Sicherheitskonzept 2.2 |

 Untergeschossarchiv Klasse 1 | Steinwurf vom Flughafensee & Berliner Tegeler See |

Akademie Auswärtiger Dienst | Villa Borsig als Gästehaus für das Auswärtige Amt |

Fahrzeug wurde für den Stadtverkehr auf 175 km/h gedrosselt ...

Bj./unsere Erstzulassung 2019 - Kilometerstand aktuell 39.867

unfallfrei - keine Tiere sind bisher zu Schaden gekommen

Karl der Käfer wurde jedoch hierzu nicht befragt ...

Madern empfehlen wir die schmackhafteren Angebote

links oder rechts unseres PKW-Standortes ...

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert:
Datenschutz bei der Presse

Zeitungsverlage, aber auch Onlinezeitungen oder Nachrichtenportale im Internet sammeln für ihre Berichterstattung umfangreiche Informationen, werten diese aus und veröffentlichen sie. Diese journalistisch-redaktionelle Tätigkeit steht unter dem besonderen Schutz der durch das Grundgesetz garantierten Pressefreiheit.

Eine freie und ungehinderte journalistische Recherche und Berichterstattung sind für eine funktionierende demokratische Gesellschaft eine unabdingbare Voraussetzung. Die Beschaffung von Informationen und deren anschließende Veröffentlichung können auf der anderen Seite mit Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht verbunden sein. Dieses Spannungsverhältnisses zwischen Datenschutz auf der einen und der Pressefreiheit auf der anderen Seite wird in der Weise gelöst, dass für die journalistisch-redaktionelle Arbeit der Presse weitreichende Ausnahmen von den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen gelten. Diese sind für die klassische Presse in § 41 Abs. 1 BDSG sowie den Landespressegesetzen geregelt und für die Online-Presse im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag).

Insbesondere ist dieser Bereich, im Gegensatz zur Verwaltung der Presseunternehmen (zum Beispiel Abonnentenverwaltung, Anzeigenaufnahme etc.), keiner externen Kontrolle durch eine unabhängige, staatliche Datenschutzaufsicht unterworfen.

Stattdessen hat der Deutsche Presserat eine freiwillige Selbstkontrolle der redaktionellen Datenverarbeitung entwickelt:
Zum einen hat er unter Beachtung der §§ 5, 9 und 38a BDSG einen Leitfaden zum Datenschutz in den Redaktionen herausgegeben. Zum anderen wurden die vom Deutschen Presserat entwickelten Richtlinien für die publizistische Arbeit (so genannter Pressekodex), die auch bisher schon eine Reihe von Schutzbestimmungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte Betroffener enthielten, um eine Reihe datenschutzrelevanter Regelungen erweitert. Besonders hervorzuheben sind der Auskunftsanspruch in Nr. 3.3 des Pressekodex und der Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Nr. 4.3 des Pressekodex), wenn diese unter Verstoß gegen den Pressekodex erhoben wurden. Schließlich hat der Deutsche Presserat im März 2002 einen besonderen Beschwerdeausschuss für Beschwerden aus dem Bereich des Redaktionsdatenschutzes eingerichtet, an den sich jedermann wenden kann, wenn er sich durch eine Zeitung oder Zeitschrift in seinen Persönlichkeitsrechten, speziell in seinem Recht auf Datenschutz, verletzt fühlt. Die daraufhin gegebenenfalls verhängten Sanktionen sind aufgrund einer Selbstverpflichtung der Verlage zu befolgen, die Entscheidungen des Deutschen Presserates werden veröffentlicht.
Der Deutsche Presserat veröffentlicht entsprechend seinen Statuten regelmäßig alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zum Redaktionsdatenschutz, der auch eine Darstellung der wesentlichen Entwicklung des Redaktionsdatenschutzes in der Presse enthalten soll.


Anfragen und Beschwerden zum redaktionellen Datenschutz können gerichtet werden an:
Deutscher Presserat | Postfach 10 05 49 |10565 Berlin
Tel.: +49 (0)30 367 007-0 | Fax: +49 (0)30 367 007-20
info@presserat.de | www.presserat.info

Publizistische Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserats
Stand: 31. Dezember 2017


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Werbung | Private & geschäftliche Interessen | Geschenke, Einladungen und Pressereisen
Der Pressekodex fordert Verleger und Redakteure zu klarer Trennung zwischen redaktionellem Text & Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken auf und weist auf die Einhaltung der werberechtlichen Regelungen für bezahlte Veröffentlichungen hin.
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Redakteurinnen und Redakteure beeinflusst werden. Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Journalisten könne durch Gewährung von Einladungen oder Geschenken beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden.

Der Chefredakteur ist für die Einhaltung dieser Leitlinien verantwortlich:

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